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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20 (https://dejure.org/2021,67086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2021 - L 4 R 341/20 (https://dejure.org/2021,67086)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - L 4 R 341/20 (https://dejure.org/2021,67086)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Das Feststellungsinteresse ist hier auch nicht aufgrund eines denselben Gegenstand regelnden und bindend geworden Verwaltungsakts (§ 77 SGG) entfallen (s. dazu BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R -, Rn. 29 - 32, juris; BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 12, juris).

    Er ist zu diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich "auf andere Weise" erledigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 15, juris; BSG, Urteil vom 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R-, Rn. 18, juris).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist ein Korrektiv im gesamten Rechtssystem und auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beachten (BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 17, juris; BSG, Urteil vom 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R -, Rn. 25, juris).

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Die Ausführungen im Befreiungsbescheid vom 29.12.2003 hätten sich - im Unterschied zu den inzwischen vom BSG zur Auslegung von Formularbescheiden entschiedenen Fällen (Urteile vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R und B 5 RE 3/18 R -) - nicht auf eine Befreiung für die jeweilige konkrete Beschäftigung, was sich auch aus dem Aufsatz von Matern, RVaktuell 7/2013, S. 151 ff ergebe, beschränkt: Es sei vielmehr - nach dem Empfängerhorizont eines verständigen (objektiven) Beteiligten auslegend - eine weitergehende selbstständige Regelung zur Dauer der Befreiung getroffen worden dergestalt, dass der Berechtigte bei gleichbleibenden Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in der GRV befreit bleiben solle; der Bescheid setze die Art der berufsständischen Beschäftigung mit Rechtsanwältin fest.

    Das Feststellungsinteresse ist hier auch nicht aufgrund eines denselben Gegenstand regelnden und bindend geworden Verwaltungsakts (§ 77 SGG) entfallen (s. dazu BSG, Urteil vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R -, Rn. 29 - 32, juris; BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 12, juris).

    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG, Urteil vom 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R -, Rn. 27, juris m.w.N.; BSG, Urteile vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R -, Rn. 49 und - B 5 RE 5/16 R -, Rn. 27, jeweils juris; BSG, Beschluss vom 15.12.2020 - B 5 RE 11/20 B -, Rn. 12, juris).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Nach Durchführung der Betriebsprüfung teilte die Beklagte - Prüfdienst - der Beigeladenen zu 1) u.a. Folgendes mit (Prüfmitteilung vom 14.04.2015): Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R, B 12 R 8/10 R und B 12 R 3/11 R - klargestellt, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes eines Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht in der GRV nur für eine ganz konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelte; bei Aufgabe der Tätigkeit ende die Befreiung, frühere Bescheide würden gegenstandslos.

    Ein Vertrauenstatbestand ist insbesondere geschaffen, wenn der Rentenversicherungsträger in einer Antwort auf die Frage des Betroffenen nach der Reichweite einer früheren Befreiung im Hinblick auf eine neu eingegangene Beschäftigung den Eindruck erzeugt hatte, auch insoweit trete wegen der schon erteilten früheren Befreiung keine Versicherungspflicht ein (BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R -, Rn. 34, juris; BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R -, Rn. 33, juris).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Nach Durchführung der Betriebsprüfung teilte die Beklagte - Prüfdienst - der Beigeladenen zu 1) u.a. Folgendes mit (Prüfmitteilung vom 14.04.2015): Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R, B 12 R 8/10 R und B 12 R 3/11 R - klargestellt, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes eines Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht in der GRV nur für eine ganz konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelte; bei Aufgabe der Tätigkeit ende die Befreiung, frühere Bescheide würden gegenstandslos.

    Ein Vertrauenstatbestand ist insbesondere geschaffen, wenn der Rentenversicherungsträger in einer Antwort auf die Frage des Betroffenen nach der Reichweite einer früheren Befreiung im Hinblick auf eine neu eingegangene Beschäftigung den Eindruck erzeugt hatte, auch insoweit trete wegen der schon erteilten früheren Befreiung keine Versicherungspflicht ein (BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R -, Rn. 34, juris; BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R -, Rn. 33, juris).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Nach Durchführung der Betriebsprüfung teilte die Beklagte - Prüfdienst - der Beigeladenen zu 1) u.a. Folgendes mit (Prüfmitteilung vom 14.04.2015): Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R, B 12 R 8/10 R und B 12 R 3/11 R - klargestellt, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes eines Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht in der GRV nur für eine ganz konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelte; bei Aufgabe der Tätigkeit ende die Befreiung, frühere Bescheide würden gegenstandslos.

    Die Frage, ob für eine bestimmte (konkrete) Beschäftigung Versicherungspflicht in der GRV besteht oder aber eine früher ausgesprochene Befreiung auch hierfür gilt, hat das Bestehen eines solchen Rechtsverhältnisses zum Gegenstand (vgl. BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R - Rn. 11, juris).

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R

    Erstreckung einer Befreiung nach § 6 Abs 5 S 2 SGB 6 auf eine befristete

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    An diesem Begehren hielt die Klägerin auch in ihrer Widerspruchsbegründung fest und wandte sich ausdrücklich gegen die nicht beantragte, gleichwohl im Bescheid vom 16.11.2015 erfolgte Ablehnung einer Neubefreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Dennoch erging - unter Verkennung des Antragserfordernisses (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R -, Rn. 14, juris; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.02.2019 - L 14 R 295/18 -, Rn. 25, juris) - eine ablehnende Widerspruchsentscheidung auch hinsichtlich der Neubefreiung für die ab dem 01.07.2007 ausgeübte Beschäftigung.

    Er ist zu diesem Zeitpunkt gemäß § 39 Abs. 2 SGB X unwirksam geworden, weil er sich "auf andere Weise" erledigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 15, juris; BSG, Urteil vom 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R-, Rn. 18, juris).

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Die Frage nach einer etwaigen Verwaltungsaktqualität der "Nichtbeanstandungsmitteilung" (gegenüber dem Arbeitgeber, vgl. BSG, Urteil vom 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R -, Rn. 30 - 36, juris) nebst etwaiger Drittwirkung in Bezug die Klägerin lässt der Senat offen.
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist ein Korrektiv im gesamten Rechtssystem und auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beachten (BSG, Urteil vom 23.09.2020 - B 5 RE 6/19 R -, Rn. 17, juris; BSG, Urteil vom 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03

    Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Widersprüchliches Verhalten des einen Teils der Rechtsbeziehung ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 161/03 -, Rn. 20, juris).
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 4 R 341/20
    Das BSG hat bereits entschieden, dass es sich wegen der unterschiedlichen Statusbezogenheit dabei nicht um identische Regelungsgegenstände handelt (vgl. BSG, Beschluss vom 29.04.2020 - B 5 RE 17/19 B -, Rn. 8 - 9, juris; Beschluss vom 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B -, Rn. 31, juris).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 5/18 R

    Rentenversicherung darf sich gegen Zuständigkeitsverletzung durch Krankenkasse

  • BGH, 15.11.1995 - IV ZR 297/93

    Zusatzversorgungskasse von Gemeinden und Gemeindeverbänden - Berechnung und Höhe

  • BSG, 29.04.2020 - B 5 RE 17/19 B

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 15.12.2020 - B 5 RE 11/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Leiter Recht und

  • LSG Hessen, 13.06.2019 - L 8 KR 236/17

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 07.02.2019 - L 14 R 295/18
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